Die Preise der Landessportschule Ruit variieren je nach Nutzungsumfang der Anlage und Art der Organisation oder Institution.
WLSB-Mitgliedsorganisationen erhalten Sonderkonditionen, wenn sie Lehrgänge, Seminare oder Fortbildungen an der Landessportschule Ruit ausrichten. Details entnehmen Sie bitte der Preisliste.
Organisationen, die nicht Mitglied im WLSB sind, können ein Paket für Übernachtung, Vollpension und Nutzung der Sportanlagen buchen. Den Preis hierfür erhalten Sie auf Anfrage.
Standardpreis Mitgliedsverbände:
Konditionen für Lehrgänge von Mitgliedsverbänden des WLSB.
Standardpreis: 54,00 € pro Tag und Person
(beinhaltete Leistungen: eine Übernachtung im Mehrbettzimmer, Vollpension, Nutzung der
spezifischen Sportanlagen bzw. Seminar- und Schulungseinrichtungen).
Diese Leistungen sind nur als Komplettpaket buchbar.
Zuschläge zum Standardpreis:
- bei Anreise am Vormittag und zusätzlicher Lehrgangseinheit:
zzgl. 8,00 € pro Tag und Person und ggf. zzgl. weiterer Mahlzeiten
- bei Abreise am Nachmittag und zusätzlicher Lehrgangseinheit:
zzgl. 8,00 € pro Tag und Person und ggf. zzgl. weiterer Mahlzeiten
Einzelzimmer-Zuschlag: 22,00 € pro Tag
Preise für Tages-Lehrgänge: 36,00 € pro Tag und Person
(beinhaltete Leistungen: Nutzung der Sportanlagen und Seminareinrichtungen, Mittagessen)
Preise für zusätzliche Mahlzeiten bei Lehrgängen:
Frühstück 7,00 €
Mittagessen (Erwachsene) 13,00 €
Abendessen 10,00 €
Seminarpauschale: 30,00 € pro Lehrgangstag
(beinhaltete Leistungen: Verbrauch der Seminarmaterialen)
Ausfallgebühren
1. Bis spätestens vier Monate vor einer Maßnahme kann diese abgesagt werden, ohne
dass Ausfallgebühren entstehen.
2. Eine Absage vier bis einen Monat im Voraus bedeutet, dass folgende Ausfallgebühren je
abgesagter Maßnahme berechnet werden:
a. 100 € bei eintägigen Maßnahmen
b. 200 € bei ein bis zwei Übernachtungen
c. 400 € ab drei Übernachtungen
3. Bei einer Absage von weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 50% der
Gesamtkosten (Tagessätze pro Lehrgangstage) für die gebuchten Personen an.
4. Verringert sich die Anzahl der Personen um mehr als 10% und wird die Reduzierung
weniger als vier Wochen vor dem Lehrgangsbeginn mitgeteilt, fallen Ausfallgebühren an.
Für jede ursprünglich gemeldete Person - die nicht erscheint - werden 50% der
Gesamtkosten (Tagessätze pro Lehrgangstage) in Rechnung gestellt.